Infos
Hier finden Sie die meisten Antworten. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Den ersten Termin können Sie telefonisch während der Bürozeiten zwischen 9:00 und 12:00 Uhr vereinbaren.

Wenn Sie zur ersten Behandlung kommen, denken Sie bitte an die Verordnung, die ihnen ihr Arzt ausgestellt hat und an Geld für die Zuzahlung bzw. an ihren Befreiungsausweis, falls Sie von Zuzahlungen befreit sind.
Zu jeder Behandlung benötigen Sie ein großes Handtuch. Gerne können Sie in sportlicher Kleidung kommen, in der sie sich gut bewegen können.

Wenn Sie zum ersten Mal Patient in unserer Praxis sind, füllen Sie bitte eine Anmeldung aus. Bitte geben Sie möglichst viele Telefonnummern an, damit wir Sie selbst bei kurzfristigen Terminänderungen bestmöglich erreichen können.
Erscheinen Sie bitte in gegenseitigem Interesse möglichst einige Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin, da zu der von den Krankenkassen vorgegebenen Behandlungszeit, neben der Therapie auch die Befunderhebung, die Terminabsprachen und Terminänderungen, die Zuzahlung des Eigenanteils sowie das Unterschreiben des Rezeptes gehören. Einiges kann somit schon vor der eigentlichen Behandlung erledigt werden.
Bei Änderungen ihrer personenbezogenen Daten (Adresse, Telefon- /Handynummer, Krankenkasse)
informieren Sie uns bitte sofort.

Wir sind gezwungen, im Auftrag der Krankenkasse von jedem Patient, der keinen Befreiungsausweis hat, eine Zuzahlung zu kassieren. Diese ist bei der ersten Behandlung in bar fällig.

Jeder kann einmal verhindert sein.
Wir versuchen ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Bitte helfen sie uns, indem sie uns 24 Stunden vorher darüber informieren, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Gerne können Sie auch Ihre Terminabsage auf unseren Anrufbeantworter sprechen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können in Rechnung gestellt werden.

Ein kassenärztliches Rezept muss innerhalb von 28 Tage nach Ausstellung begonnen sein.
Bei Privat-Rezepten gibt es keine Einhaltungsfrist. Das Rezept hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Je flexibler Sie zeitlich sind, desto schneller können Sie Termine bekommen.

Wir bemühen uns darum, dass ihre Termine immer beim gleichen Therapeuten eingetragen werden, was jedoch (aufgrund von Krankheit, Urlaub, Fortbildung etc.) nicht immer gewährleistet werden kann. Wie immer gilt auch hier: je flexibler Sie zeitlich sind, desto einfacher ist es für uns.

Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, pflegebedürftige und bettlägerige Patienten brauchen oftmals eine ständige krankengymnastische Versorgung.
Da diese Patienten nicht bzw. nicht mehr in die Praxis kommen können, führen alle Therapeuten auf ärztliche Verordnung Hausbesuche durch.

Wenn ihr Arzt ihnen eine Verordnung mit Hausbesuch ausstellt, wird dieser auch von ihrer Krankenkasse bezahlt.

Da leider nicht mehr alle Praxen Hausbesuche anbieten, ist die Nachfrage groß.
Trotzdem nehmen wir Sie gerne auf die Warteliste auf und melden uns umgehend, sobald ein Platz frei wird.
Dies geschieht, wenn ein Patient gesund oder austherapiert ist oder keine Verordnung mehr bekommt. Diesen Zeitpunkt können wir leider meist nicht vorhersehen.

Die Gesundheitsreform führte dazu, dass immer weniger oder gar keine Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) verschrieben werden. Deshalb bieten wir Ihnen Behandlungen zu fairen Preisen an. Gerne beraten wir Sie dazu!

Wir sind immer dankbar über Anregungen, Rückmeldungen, Fragen, Lob und Kritik. In jeder Praxis gibt es die Möglichkeit, uns dies schriftlich mitzuteilen.
Ist etwas schief gelaufen, sprechen Sie uns bitte an. Nur dann ist es möglich, etwas zu ändern.
Praxis Geisenheim
Bischof-Blum-Platz 2 |
65366 Geisenheim (Rheingau) |
Telefon: 06722 - 98 14 14 |
Praxis Wiesbaden Biebrich
Albert-Schweitzer-Allee 33 |
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Telefon: 0611 - 411 56 11 |
Praxis Wiesbaden
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